Gesetzt den Fall einer mutmaßlich unechten Bewertung auf einem Bewertungsportal, muss der Anbieter den entsprechenden Beitrag entfernen oder die Identität des Verfassers offenlegen. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in zweiter Instanz, dass sich diese Rechtsprechung auch auf die Bewertung von Arbeitgebern anwenden lässt.
In dem Beitrag „Haltlose anonyme Kritik am Chef? – Bewertungsplattform muss Namen nennen oder löschen“ in Markt und Mittelstand kommentiert Dr. Thomas Gennert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zur Plattform Kununu.
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