Schon fordern erste Stimmen eine Homeoffice-Steuer: Denn Aufwendungen für die Bürofahrt, Mittagessen oder Kleidung fielen im Homeoffice weg oder reduzierten sich erheblich. Die aufgebaute Infrastruktur würde weniger genutzt. Mit dem Steueraufkommen ließen sich die unterstützen, die nicht im Homeoffice arbeiten können.
Fürs Homeoffice ist jedoch eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Denn Arbeitgeber können Homeoffice grundsätzlich nicht einseitig anordnen. Eine Steuer könnte daher die Verbreitung von Desk Sharing Modellen, die u.a. Mietkosten für Büroräume reduzieren sollen, erschweren.
Unterschiedliche Steuersätze auf Erwerbseinkommen dürften gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Der Wegfall von Aufwendungen wird steuerlich dadurch berücksichtigt, dass auch Werbungskosten entfallen.
Eine Nicht-Inanspruchnahme von Infrastruktur ist kein Anknüpfungspunkt für eine Steuer. Das wäre Anlass für eine Entlastung. So wird die Gewerbesteuer auch mit der Infrastrukturnutzung begründet. Also: Eine Homeoffice-Steuer dürfte sich nicht rechtfertigen lassen.