Haltlose anonyme Kritik am Chef? – Bewertungsplattform muss Namen nennen oder löschen

Von am Februar 22, 2024

Gesetzt den Fall einer mutmaßlich unechten Bewertung auf einem Bewertungsportal, muss der Anbieter den entsprechenden Beitrag entfernen oder die Identität des Verfassers offenlegen. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in zweiter Instanz, dass sich diese Rechtsprechung auch auf die Bewertung von Arbeitgebern anwenden lässt.

In dem Beitrag „Haltlose anonyme Kritik am Chef? – Bewertungsplattform muss Namen nennen oder löschen“ in Markt und Mittelstand kommentiert Dr. Thomas Gennert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zur Plattform Kununu.

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Thomas Gennert
Dr. Thomas Gennert ist auf die Beratung im Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und bei compliancebezogenen Fragestellungen sowie im Rahmen unternehmensinterner Untersuchungen. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in arbeitsrechtlichen und damit in Zusammenhang stehenden Gerichts- und Schiedsverfahren sowie bei Personalthemen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Er berät Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Unternehmensgremien bei der Verhandlung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, in haftungsrechtlichen Fragestellungen, sowie auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung.

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