Neues zu Darlegungs- und Beweislast im Überstundenrecht

Von und am Mai 14, 2021

Überstundenprozess – LAG Niedersachsen widerspricht ArbG Emden

Erleichterung bei Arbeitgebern: Doch keine geringeren Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für Arbeitnehmer im Überstundenprozess. Dies entschied nun das LAG Niedersachsen (Urt. v. 6. Mai 2021, 5 Sa 1292/20) und hob damit ein vielbeachtetes Urteil des ArbG Emden auf. Dies hatte im Anschluss an das Arbeitszeit-Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, der Arbeitgeber sei in europarechtskonformer Auslegung des § 618 BGB zur Etablierung eines „objektiven“, „verlässlichen“ und „zugänglichen“ Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit verpflichtet. Unterlasse er dies, genügten bereits vom Arbeitnehmer vorgelegte Zeitaufzeichnungen als Indiz für vergütungspflichtige Überstunden. Dem widersprach das Berufungsgericht nun. Das Urteil des EuGH habe keine Aussagekraft für die Vergütung von Überstunden. Es verbleibt also zunächst bei der bisherigen Rechtslage. Arbeitnehmer müssen im Prozess u.a. darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Diese Hürde ist in der Praxis hoch. Die Revision ist zugelassen.

https://landesarbeitsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/lag-niedersachsen-andert-urteil-des-arbg-emden-zur-darlegungslast-im-uberstundenprozess-ab-200252.html 

Dr. Sandra Urban-Crell
Dr. Sandra Urban-Crell berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung nicht nur in der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Personal- und Rechtsabteilungen, sondern auch in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Outsourcing-Maßnahmen, Massenentlassungen, Entsendungen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmervertretungen sowie der Gestaltung und arbeitsrechtlichen Implementierung variabler Vergütungsprogramme. Darüber hinaus berät Frau Dr. Urban-Crell Unternehmen und Führungskräfte beim Abschluss und der Beendigung von Dienst- und Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Arbeitnehmern einschließlich der Prozessvertretung vor Arbeits- und Zivilgerichten.


Julian Jäger
Julian Jäger berät im Bereich Arbeitsrecht. Vor seinem Eintritt bei McDermott absolvierte Herr Jäger sein Referendariat beim Oberverwaltungsgericht Mannheim sowie bei zwei renommierten deutschen Kanzleien in Frankfurt und Mannheim. Herr Jäger hat während seines Studiums und des Referendariats den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht beibehalten.

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