Bremen führt Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer ein

Von und am Mai 5, 2021

Echte Corona-Testpflicht für alle Arbeitnehmer in Bremen

Die echte Testpflicht für Arbeitnehmer kommt – zumindest in Bremen. Dies hat der Bremer Senat am 4. Mai 2021 beschlossen und verschärft damit als erstes Bundesland die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS für alle Arbeitnehmer. In Bremen müssen nicht nur Arbeitgeber im Betrieb tätigen Arbeitnehmern die Tests anbieten, Arbeitnehmer sind auch zur Testung verpflichtet. Das geht über Verordnungen in anderen Ländern wie Sachsen und Berlin hinaus, die z.B. nur eine Testpflicht für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt vorgeben. Inkrafttreten soll die Bremer Verordnung wohl am 10. Mai 2021. Spannend ist, ob andere Bundesländer dem Beispiel Bremens folgen werden. Unabhängig davon dürfte es Arbeitgebern auch ohne gesetzliche Regelungen möglich sein, per Direktionsrecht oder Betriebsvereinbarung für bestimmte Bereiche eine Testpflicht im Betrieb einzuführen.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Beschluss des Bremer Senats.

Dr. Sandra Urban-Crell
Dr. Sandra Urban-Crell berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung nicht nur in der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Personal- und Rechtsabteilungen, sondern auch in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Outsourcing-Maßnahmen, Massenentlassungen, Entsendungen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmervertretungen sowie der Gestaltung und arbeitsrechtlichen Implementierung variabler Vergütungsprogramme. Darüber hinaus berät Frau Dr. Urban-Crell Unternehmen und Führungskräfte beim Abschluss und der Beendigung von Dienst- und Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Arbeitnehmern einschließlich der Prozessvertretung vor Arbeits- und Zivilgerichten.


Julian Jäger
Julian Jäger berät im Bereich Arbeitsrecht. Vor seinem Eintritt bei McDermott absolvierte Herr Jäger sein Referendariat beim Oberverwaltungsgericht Mannheim sowie bei zwei renommierten deutschen Kanzleien in Frankfurt und Mannheim. Herr Jäger hat während seines Studiums und des Referendariats den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht beibehalten.

FOLGE UNS

THEMENBEREICHE

ARCHIV