Referentenentwurf des BMAS für ein Gesetz zur mobilen Arbeit

Von und am Dezember 2, 2020
Gepostet In Arbeitszeit, Homeoffice

Der letzte Referentenentwurf sah noch einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Umfang von 24 Tagen im Jahr vor. Nachdem dieser Entwurf bereits an der Vorprüfung im Kanzleramt gescheitert ist, liegt nun ein neuer in der Koalition abgestimmter Entwurf aus dem BMAS vor.

Demnach soll künftig eine Erörterungs- und Begründungsobliegenheit des Arbeitgebers bestehen, wenn Arbeitnehmer den Wunsch äußern, ihre Arbeit mobil zu erbringen. Neben einer Definition der mobilen Arbeit umfasst der Entwurf auch Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, zum Arbeitsschutz sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Obwohl der gesetzliche Anspruch auf mobile Arbeit damit erst einmal vom Tisch ist, regelt der Gesetzesentwurf einige Herausforderungen für den Arbeitgeber.

Einzelheiten finden Sie hier.

Volker Teigelkötter
Volker Teigelkötter betreut Mandanten im gesamten Spektrum des deutschen und europäischen Arbeitsrechts. Er berät Mandanten bei Restrukturierungen und Reorganisationen, Personalabbaumaßnahmen, Schließung und Verlagerung von Betrieben, Outsourcing von Geschäftsaktivitäten, Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen über Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne und andere Themen des kollektiven Arbeitsrechts. Herr Teigelkötter berät im Bereich des transaktionsbezogenen Arbeitsrechts und verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Integration von Unternehmen und Betrieben nach Unternehmensübernahmen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich liegt in der Beratung zu Dienstverträgen von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Führungskräften, einschließlich der Beratung zu Pensionsplänen sowie Incentive- und Bonus-Programmen.


Lukas Deutzmann
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Lukas Deutzmann liegt im Bereich Arbeitsrecht. Während seines Referendariats sammelte Herr Deutzmann Erfahrungen beim Landesarbeitsgericht Köln sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus war er als Referendar und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der arbeitsrechtlichen Abteilung einer international tätigen Kanzlei in Köln tätig. Zwischen 2016 und 2018 arbeitete Herr Deutzmann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis.

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