Philipp Schäuble
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Dr. Philipp Schäuble berät nationale und internationale Unternehmen u.a. aus dem Life Sciences-Bereich, der Automobilbranche, der Baubranche, der Personaldienstleisterbranche sowie dem Finanz- und Verlagswesen zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
„Gamification“ begründet Arbeitsverhältnis
Von Philipp Schäuble und Franziska Leubner am Dez 3, 2020
Gepostet In COVID-19, Crowdworking
Sie testen Apps oder entwickeln Software, machen Fotos oder korrigieren Texte, all dies mittels vieler, meist kleinerer Arbeitsaufträge über spezielle Internetplattformen – die Crowdworker. Welche Regeln für sie nach den Maßstäben des Arbeitsrechts gelten, ist seit Langem umstritten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nun in einem mit Spannung erwarteten Urteil über den Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers zu...
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SARS-CoV-2 Impfpflicht für Arbeitnehmer?
Von Philipp Schäuble und Franziska Leubner am Dez 1, 2020
Gepostet In COVID-19, Homeoffice, Impfpflicht
Zumindest derzeit ist in Deutschland keine Impfpflicht geplant – auch wenn der Gesetzgeber eine solche Pflicht mittels des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich erlassen könnte und in anderen Fällen (z.B. Masern) von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht hat. Auch Arbeitgeber können die Beschäftigten mittels ihres Weisungsrechts nicht zu einer Impfung verpflichten. Eine gleichwohl ergehende Weisung wäre unter Berücksichtigung...
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Steuern auf Arbeiten im Homeoffice?
Von Philipp Schäuble und Dr. Gero Burwitz am Nov 18, 2020
Gepostet In COVID-19, Homeoffice
Schon fordern erste Stimmen eine Homeoffice-Steuer: Denn Aufwendungen für die Bürofahrt, Mittagessen oder Kleidung fielen im Homeoffice weg oder reduzierten sich erheblich. Die aufgebaute Infrastruktur würde weniger genutzt. Mit dem Steueraufkommen ließen sich die unterstützen, die nicht im Homeoffice arbeiten können. Fürs Homeoffice ist jedoch eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Denn Arbeitgeber...
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Ansprüche auf Betriebsrente? Verwirkung ausgeschlossen!
Von Philipp Schäuble und Franziska Leubner am Nov 4, 2020
Gepostet In Betriebsrente
Auch ein ehemaliger Arbeitnehmer, der schon seit Jahren Rentner ist, kann geltend machen, dass die Betriebsrente zu niedrig festgelegt worden ist. Die Arbeitgeberin hatte 1988 eine Betriebsvereinbarung in Kraft gesetzt, welche für künftige Dienstjahre nur noch 0,2 % des Arbeitseinkommens als Steigerungsbetrag vorsah. Der Kläger war indes der Auffassung, seine Rente müsse für das gesamte...
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