Schulen und Kitas zu – Mehr Kinderkrankentage für Eltern

Von und am Januar 15, 2021

Gesetzlich krankenversicherte Eltern erhalten in 2021 nicht nur Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind (unter 12 Jahren bzw. Kind über 12 Jahren, das eine Behinderung hat) krank ist, sondern auch, wenn Kitas oder Schulen infolge der Corona-Pandemie geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist (z. B. bei Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule, Verlängerung von Schul-/Betriebsferien).

Dies hat der Bundestag am 14.1.2021 beschlossen. Betroffene Eltern können den Bezug von Kinderkrankengeld bei der für sie zuständigen Krankenkasse beantragen. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt grds. 90% des Nettolohns, ist in seiner Höhe jedoch auf EUR 112,88 pro Arbeitstag begrenzt. Einmalig für 2021 wird die Bezugsdauer auf 20 Arbeitstage je Kind und Elternteil bzw. 40 Arbeitstage für Alleinerziehende ausgedehnt (maximal jedoch 45 bzw. 90 Arbeitstage).

Eine mögliche Homeoffice-Tätigkeit ist unschädlich. Das neue Gesetz (§ 45 Abs. 2a SGB V) soll rückwirkend zum 5.1.2021 in Kraft treten. Zuvor muss noch der Bundesrat darüber beraten. Die Neureglung gilt nicht für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern. Diese können nur Verdienstausfallentschädigung gemäß IfSG geltend machen.

Dr. Sandra Urban-Crell
Dr. Sandra Urban-Crell berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung nicht nur in der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Personal- und Rechtsabteilungen, sondern auch in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Outsourcing-Maßnahmen, Massenentlassungen, Entsendungen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmervertretungen sowie der Gestaltung und arbeitsrechtlichen Implementierung variabler Vergütungsprogramme. Darüber hinaus berät Frau Dr. Urban-Crell Unternehmen und Führungskräfte beim Abschluss und der Beendigung von Dienst- und Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Arbeitnehmern einschließlich der Prozessvertretung vor Arbeits- und Zivilgerichten.


Lukas Deutzmann
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Lukas Deutzmann liegt im Bereich Arbeitsrecht. Während seines Referendariats sammelte Herr Deutzmann Erfahrungen beim Landesarbeitsgericht Köln sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus war er als Referendar und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der arbeitsrechtlichen Abteilung einer international tätigen Kanzlei in Köln tätig. Zwischen 2016 und 2018 arbeitete Herr Deutzmann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis.

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