Verlängerung der Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Von und am August 12, 2021

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August 2021 haben die Länder u.a. beschlossen, den Bund darum zu bitten, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Konkretere Aussagen enthält der Beschluss jedoch nicht. Zuvor gab es bereits Berichte über eine grundsätzliche Einigung innerhalb der Bundesregierung, die Erleichterungen bis zum Jahresende zu verlängern. Die bisherigen befristeten Erleichterungen betrafen insbesondere die Absenkung des Anteils der mindestens von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf 10 Prozent, sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html#docac1889d9-c87e-4f42-994e-db703a1645dbbodyText1). Ob tatsächlich und inwieweit die bisherigen Kurzarbeiterregelungen verlängert werden, bleibt jedoch abzuwarten. Ein Entwurf für eine weitere Änderungsverordnung zur Kurzarbeitergeldverordnung liegt soweit ersichtlich noch nicht vor.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1949532/d3f1da493b643492b6313e8e6ac64966/2021-08-10-mpk-data.pdf?download=1

Schlagwörter: kurzarbeit
Dr. Gudrun Germakowski
Dr. Gudrun Germakowski berät in sämtlichen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts. Die Begleitung von Betriebsänderungen gehört hierzu ebenso wie die Beratung beim Fremdpersonaleinsatz und das Gebiet der Vertragsgestaltung. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere der Umgang mit Betriebsräten beispielsweise bei der Beratung im Zusammenhang mit tariflichen Vergütungsstrukturen.


Julian Jäger
Julian Jäger berät im Bereich Arbeitsrecht. Vor seinem Eintritt bei McDermott absolvierte Herr Jäger sein Referendariat beim Oberverwaltungsgericht Mannheim sowie bei zwei renommierten deutschen Kanzleien in Frankfurt und Mannheim. Herr Jäger hat während seines Studiums und des Referendariats den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht beibehalten.

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